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Hier erhaltet ihr einen kurzen Überblick zum Ausbildungsablauf, der sich in 5 Punkte gliedert


1. Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge der Klasse ...
Ihr erhaltet den Antrag bei Anmeldung in der Fahrschule. Dort wird man euch gern beim Ausfüllen helfen. Dieser kann dann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden. Solltet ihr noch keine 18 Jahre sein, dann ist der Antrag vom jeweiligem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
2. Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung läuft in Blöcken von jeweils 90 Minuten ab, dabei wird ein Thema behandelt und abgeschlossen. Beim Ersterwerb, d. h. wenn noch kein Führerschein vorhanden ist, benötigt man 12 Grundthemen. Bei Erweiterung, d. h. wenn man bereits einen Führerschein besitzt, reichen 6 Grundthemen. Hinzu kommen die jeweils Klassen-spezifischen Spezialthemen.
Begleitend zum Unterricht erhaltet ihr bei uns das aktuelle Lehrmaterial. Weitere Informationen dazu findet ihr unter " www.fahren-lernen.de ".
3. Theoretische Prüfung
Diese kann man nach Abschluss der theoretischen Ausbildung frühestens 3 Monate vor Erreichen des
Mindestalters der jeweiligen Ausbildungsklasse ablegen. Die theoretische Prüfung findet in der Dekra Magdeburg statt und wird dort von den Sachverständigen vorgenommen. Bevor ihr aber zur theoretischen Prüfung geht, solltet ihr unbedingt in die Fahrschule gehen und euch auf die Prüfung vorbereiten. Hierfür bieten wir euch, als kostenfreien Service, eine sogenannte Vorprüfung an. Bitte vereinbart dazu einen Termin!

Ist die Prüfung nicht bestanden, darf man diese frühestens 14 Tage später wiederholen.
4. Praktische Ausbildung

Bei der Ausbildung unterscheidet man zwischen Übungsfahrstunden und den sogenannten Sonderfahrten. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. Wir empfehlen aber, pro Termin zwei Fahrstunden zu absolvieren, d. h. 90 Minuten am Stück zu fahren. Es ist auch möglich, die praktische Ausbildung mit der theoretischen Aus-bildung zu verzahnen.
5. Praktische Prüfung
Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Ausbildungsklasse, kann man die praktische Prüfung ablegen.
Ist die Prüfung nicht bestanden, darf man diese frühestens 14 Tage später wiederholen.



 
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